Das Berliner Testament und die Steuerfalle, von der beim Notar kaum jemand spricht
- Justin Sodhi

- 20. Mai
- 7 Min. Lesezeit
„Wir haben das beim Notar gemacht, gegenseitig abgesichert, alles geregelt."
Dieser Satz fällt in Gesprächen über Nachlassplanung mit schöner Regelmäßigkeit.
Und meistens folgt eine kurze Pause, wenn die Gegenfragen beginnen. Welche Testamentsform? Wie aufgesetzt? Was passiert, wenn einer von beiden erneut heiraten möchte? Was passiert mit dem Finanzamt?
Das Berliner Testament ist eine der beliebtesten Testamentsformen in Deutschland. Es ist auch eine der am häufigsten missverstandenen. Was es kann, was es nicht kann, und wo die steuerliche Falle liegt, erklärt dieser Artikel.
Was ist das Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das ausschließlich Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten ist. Die typische Formulierung lautet: Wenn ich sterbe, erbt mein Partner alles. Wenn mein Partner stirbt, erben unsere Kinder alles.
Der überlebende Ehepartner wird damit zum sogenannten Alleinerben beim ersten Todesfall. Die Kinder, auch als Schlusserben bezeichnet, kommen erst beim Tod des zweiten Elternteils zum Zug.
Das klingt logisch und fürsorglich, denn es stellt sicher, dass der überlebende Partner versorgt bleibt, ohne sofort das gemeinsam aufgebaute Vermögen mit den Kindern teilen zu müssen. Und für viele Familien ist es das richtig.
Aber das Berliner Testament hat eine Eigenschaft, die kaum jemand beim Unterzeichnen wirklich versteht.
Was bedeutet wechselbezügliche Verfügung?
Das Berliner Testament enthält sogenannte wechselbezügliche Verfügungen. Das bedeutet, dass die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehepartner und die Einsetzung der Kinder als Schlusserben eine rechtliche Einheit bilden. Beide Regelungen hängen voneinander ab: Die eine gilt nur, weil die andere auch gilt.
Die praktische Konsequenz daraus ist gravierend. Sobald der erste Ehepartner verstirbt und der Überlebende das Erbe annimmt, ist das Testament für ihn weitgehend bindend. Er kann es in aller Regel nicht mehr einseitig ändern, nicht für die bereits geregelten Positionen.
Ein Beispiel macht deutlich, was das bedeutet. Eine Frau verliert ihren Mann. Sie nimmt das Erbe an. Jahre später heiratet sie erneut und möchte ihrem neuen Ehemann das Haus hinterlassen. Diese Möglichkeit hat sie nicht mehr. Das erste Testament ist für sie bindend. Der neue Ehemann, die neue Lebenssituation, die neuen Wünsche sind rechtlich irrelevant. Das Berliner Testament hat sie für den Rest ihres Lebens an die ursprüngliche Regelung gebunden.
Das ist der fundamentale Unterschied zum Einzeltestament, das jederzeit geändert oder widerrufen werden kann, solange der Ersteller lebt und testierfähig ist.
Was ist das Einzeltestament, und worin unterscheidet es sich?
Das Einzeltestament wird von einer einzelnen Person verfasst, entweder handschriftlich oder notariell beurkundet. Es regelt, wer was erbt. Und es kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser lebt.
Ändert sich die Lebenssituation, kann das Testament mitziehen. Neue Ehe, neue Kinder, verändertes Vermögen, Entfremdung von einem Erben: Das Einzeltestament lässt sich anpassen. Es gibt keine wechselbezüglichen Bindungen, keine Partner, die einer Änderung zustimmen müssten, keine Fristen.
Die Flexibilität ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem Berliner Testament. Der Nachteil: Ein einzelnes Testament regelt nur die eigene Situation, nicht die gemeinsame. Wer als Ehepaar eine verbindliche gemeinsame Regelung treffen möchte, greift deshalb häufig zum Berliner Testament, ohne die Konsequenzen dieser Bindung wirklich zu kennen.
Wie funktioniert die Erbschaftssteuer in Deutschland?
Um die steuerliche Schwachstelle des Berliner Testaments zu verstehen, muss man die wichtigsten Freibeträge kennen.
Das Finanzamt gewährt jedem Kind einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Das bedeutet, bis zu 400.000 Euro können Kinder steuerfrei von jedem Elternteil erben, also 400.000 Euro beim Tod des Vaters und noch einmal 400.000 Euro beim Tod der Mutter. Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 Euro.
Alles, was über diese Freibeträge hinausgeht, wird besteuert. Die Steuersätze für Kinder bewegen sich je nach Erbgröße zwischen 11 und 43 Prozent. Für entferntere Erben sind die Sätze noch höher.
Diese Freibeträge sind erheblich. Und sie können erheblich verschwendet werden, wenn das Testament nicht entsprechend gestaltet ist.
Wo liegt die Steuerfalle beim Berliner Testament?
Beim klassischen Berliner Testament erbt der überlebende Ehepartner beim ersten Todesfall alles. Das Finanzamt prüft, ob der Wert des Erbes über dem Freibetrag von 500.000 Euro liegt. Alles darüber wird besteuert.
Die Kinder erben in diesem Moment nichts. Ihre persönlichen Freibeträge von je 400.000 Euro stehen formal zur Verfügung, werden aber nicht genutzt. Die Freibeträge verfallen nicht, sie laufen weiter bis zum eigenen Tod des überlebenden Elternteils. Aber sie helfen im ersten Erbfall niemandem.
Wenn der zweite Elternteil stirbt, erben die Kinder. Das Finanzamt greift erneut zu. Dasselbe Vermögen wird also effektiv zweimal besteuert: einmal beim Tod des ersten Partners und einmal beim Tod des zweiten. Und die Freibeträge der Kinder, die beim ersten Erbfall hätten genutzt werden können, wurden schlicht liegen gelassen.
Was bedeutet das konkret? Ein Rechenbeispiel
Ein Nachlass von 2.000.000 Euro, zwei Kinder.
Im klassischen Berliner Testament erbt der überlebende Ehemann alles. Sein persönlicher Freibetrag beträgt 500.000 Euro. Steuerpflichtig sind also 1.500.000 Euro, besteuert mit 19 Prozent. Die Steuerlast beträgt 285.000 Euro. Und das ist erst der erste Erbfall.
Bei der strategischen Ausschlagung entscheidet der Ehemann bewusst, seine Einsetzung als testamentarischer Alleinerbe auszuschlagen. Er fällt damit automatisch auf die gesetzliche Erbfolge zurück und erbt die Hälfte des Nachlasses, also 1.000.000 Euro. Jedes der beiden Kinder erbt ein Viertel, also je 500.000 Euro. Von diesen 500.000 Euro sind 400.000 Euro durch den persönlichen Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind je 100.000 Euro, besteuert mit 11 Prozent, das ergibt eine Steuerlast von 11.000 Euro pro Kind.
Die Gesamtersparnis durch diese eine Entscheidung beträgt 188.000 Euro.

Was ist strategische Ausschlagung, und wann muss sie erfolgen?
Die strategische Ausschlagung ist die rechtliche Möglichkeit, ein Testament auszuschlagen und damit auf die gesetzliche Erbfolge zurückzufallen, die eine andere Verteilung des Nachlasses vorsieht. Im obigen Beispiel nutzt der überlebende Ehepartner diese Option, um die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall zu aktivieren, statt sie ungenutzt verfallen zu lassen.
Der kritische Punkt ist die Frist. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbrechts erklärt werden. Nicht sechs Monate, nicht ein Jahr. Sechs Wochen. Sie muss notariell beglaubigt und beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Eine formlose Erklärung reicht nicht aus.
Wer in diesen sechs Wochen keine professionelle Beratung in Anspruch nimmt, die Option nicht kennt oder die Frist verpasst, hat keine Möglichkeit mehr, diese Entscheidung nachzuholen. Die steuerliche Mehrbelastung ist dann dauerhaft.
Was kann man tun, wenn man ein Berliner Testament hat?
Wer ein Berliner Testament hat oder haben wird, sollte es nicht als endgültig und unantastbar betrachten, sondern als ein Dokument, das im Kontext der gesamten Vermögens- und Steuerstruktur bewertet werden muss.
Vor dem ersten Todesfall gibt es mehr Gestaltungsspielraum. Möglich ist zum Beispiel, im Testament selbst Vermächtnisse für die Kinder vorzusehen, also Teilbeträge, die die Kinder bereits beim ersten Erbfall erhalten, und die ihre Freibeträge teilweise nutzen. Auch eine sogenannte Trennungslösung, bei der die Vermögenswerte so aufgeteilt werden, dass jeder Ehepartner zunächst über seinen Anteil separat verfügt, kann steuerlich vorteilhafter sein als ein gemeinsames Berliner Testament.
Nach dem ersten Todesfall bleibt das Werkzeug der Ausschlagung, sofern die Sechswochenfrist noch nicht abgelaufen ist. Außerdem können Zuwendungen an Kinder und Enkel über die Schenkungssteuer-Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen, bereits zu Lebzeiten genutzt werden.
All das setzt voraus, dass das Thema aktiv angegangen wird, und nicht auf den Zeitpunkt verschoben wird, an dem es zu spät ist.
Warum gehört Nachlassplanung zur ganzheitlichen Vermögensbetreuung?
Nachlassplanung ist kein Randthema, das man dem Notar überlässt und dann vergisst. Sie ist ein integraler Bestandteil jeder ernsthaften Vermögensstrategie, weil das Vermögen, das ein Leben lang aufgebaut wurde, am Ende auch dort ankommen soll, wo es hinsoll, und nicht zu einem vermeidbaren Teil beim Finanzamt.
Ein unabhängiges Multi Family Office wie JS Advisors betrachtet Vermögen ganzheitlich. Das schließt die Anlagestruktur ein, aber auch die rechtliche und steuerliche Struktur, in der sich das Vermögen bewegt. Fragen zur Testamentsgestaltung und Nachlassplanung werden mit spezialisierten Partnern, insbesondere Rechtsanwälten und Notaren, gemeinsam bearbeitet, damit alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Häufige Fragen zum Berliner Testament
Was ist der Unterschied zwischen dem Berliner Testament und einem normalen Testament? Ein normales, also Einzeltestament, wird von einer Person alleine verfasst und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zweier Ehepartner, das nach dem Tod des ersten Partners für den Überlebenden weitgehend bindend ist. Die wechselbezüglichen Verfügungen können in der Regel nicht mehr einseitig geändert werden, sobald der erste Erbfall eingetreten ist.
Kann man das Berliner Testament nach dem Tod des ersten Partners noch ändern? In der Regel nicht für die wechselbezüglichen Verfügungen, also die gegenseitige Erbeinsetzung und die Schlusserbenregelung. Für Positionen, die nicht wechselbezüglich sind, besteht mehr Spielraum. Ob und in welchem Umfang Änderungen möglich sind, hängt vom konkreten Testamentsinhalt ab und sollte mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht geprüft werden.
Was passiert mit den Freibeträgen der Kinder beim Berliner Testament? Wenn der überlebende Ehepartner beim ersten Todesfall Alleinerbe wird, erben die Kinder in diesem Moment nichts. Ihre persönlichen Freibeträge von je 400.000 Euro werden damit im ersten Erbfall nicht genutzt. Das erhöht die steuerliche Gesamtbelastung über beide Erbfälle hinweg erheblich.
Was bedeutet Ausschlagung der Erbschaft? Ausschlagung bedeutet, dass ein Erbe das ihm zugedachte Erbe rechtlich ablehnt. Im Kontext des Berliner Testaments kann der überlebende Ehepartner die testamentarische Erbeinsetzung ausschlagen und damit auf die gesetzliche Erbfolge zurückfallen, die eine andere Vermögensverteilung vorsieht. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbrechts notariell erklärt werden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder in Deutschland? Kinder haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Dieser Freibetrag gilt pro Erbfall, kann also beim Tod beider Elternteile je einmal genutzt werden. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird mit Erbschaftssteuer belegt: bis 75.000 Euro mit 7 Prozent, bis 300.000 Euro mit 11 Prozent, bis 600.000 Euro mit 15 Prozent, bis 6.000.000 Euro mit 19 Prozent, und darüber hinaus mit höheren Sätzen.
Wann sollte man sich um Nachlassplanung kümmern? So früh wie möglich. Wer Vermögen aufbaut, sollte parallel dazu die rechtliche und steuerliche Struktur der späteren Weitergabe planen. Schenkungssteuer-Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre und können genutzt werden, um Vermögen bereits zu Lebzeiten steuerneutral zu übertragen. Wer damit wartet, bis der Erbfall eingetreten ist, hat die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren.
Braucht man für Nachlassplanung einen Notar oder einen Rechtsanwalt? Für die Errichtung eines Testaments und für die formale Ausschlagung einer Erbschaft ist ein Notar erforderlich. Für die strategische Planung, also die Frage welche Struktur steuerlich und rechtlich sinnvoll ist, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht und idealerweise ein unabhängiger Vermögensberater, der die Gesamtsituation im Blick hat. Die Koordination dieser Spezialisten ist eine Kernleistung eines professionellen Multi Family Office.
Das Wichtigste im Überblick
Das Berliner Testament ist für viele Familien eine sinnvolle Grundlage, hat aber eine steuerliche Schwachstelle, die bei der Errichtung selten erklärt wird. Wenn die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben, kann die Steuerlast über beide Erbfälle hinweg erheblich höher ausfallen als nötig. Die strategische Ausschlagung ist eine wirksame Option, hat aber eine harte Frist von sechs Wochen, nach der nichts mehr geändert werden kann. Wer sein Vermögen wirklich ganzheitlich denkt, plant die Weitergabe gemeinsam mit der Anlage, und nicht erst, wenn es zu spät ist.
Wer wissen möchte, wie JS Advisors dabei unterstützt, kann jederzeit ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Fragen zur Testamentsgestaltung, Erbschaftssteuer und Nachlassplanung sollten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt und einem Steuerberater besprochen werden. JS Advisors Group erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.



