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Wann macht eine vermögensverwaltende GmbH steuerlich Sinn?

  • Autorenbild: Justin Sodhi
    Justin Sodhi
  • 10. Juni
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Juni

Die vermögensverwaltende GmbH, kurz VV-GmbH, ist eines der wirkungsvollsten Steueroptimierungsinstrumente für Privatanleger mit substanziellem Kapitalvermögen, und gleichzeitig eines der am häufigsten falsch eingeschätzten. Manche Anleger gründen sie, ohne die Folgekosten und steuerlichen Anforderungen zu kennen. Andere schrecken vor vermeintlicher Komplexität zurück und verschenken dadurch über Jahrzehnte erhebliche Vermögenspotenziale. Dieser Artikel erklärt, was eine VV-GmbH im Kern leistet, unter welchen Bedingungen sie tatsächlich vorteilhaft ist und welche Aspekte vor einer Entscheidung zwingend mit einem Steuerberater besprochen werden müssen.


Was ist eine vermögensverwaltende GmbH, und wie unterscheidet sie sich von einer normalen GmbH?


Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren ausschließlicher oder überwiegender Zweck das Halten und Verwalten von Kapitalvermögen ist. Sie betreibt keinen Handel, erbringt keine Dienstleistungen und produziert keine Güter. Ihr einziger Geschäftszweck ist die passive Verwaltung von Finanzanlagen, also das Halten von Aktien, Fonds, Anleihen, Beteiligungen und ähnlichen Vermögenswerten.


Dieser rein verwaltende Charakter ist steuerrechtlich entscheidend. Eine gewerblich tätige GmbH unterliegt neben der Körperschaftsteuer auch der Gewerbesteuer. Eine rein vermögensverwaltende GmbH unterliegt dagegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer, solange sie keine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Dieses Detail macht einen erheblichen Unterschied in der Steuerbelastung.


Wie hoch ist die Steuerbelastung innerhalb einer VV-GmbH?


Das ist der Kernvorteil. Im Privatvermögen unterliegen Kapitalerträge, also Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne, der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv bedeutet das eine Steuerbelastung von rund 26,4 Prozent auf jeden realisierten Gewinn und jede Ausschüttung.


Innerhalb einer VV-GmbH gilt ein vollständig anderes Regime. Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die die GmbH hält, sind nach §8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu 95 Prozent von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nur fünf Prozent des Gewinns gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und werden besteuert. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt das eine effektive Steuerbelastung von rund 0,79 bis 1,54 Prozent auf Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen.


Für Zinserträge gilt §8b nicht, sie werden zum normalen Körperschaftsteuersatz besteuert, also mit 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, was immer noch deutlich unterhalb der persönlichen Abgeltungsteuer liegt.


Das Ergebnis dieses Unterschieds in der Besteuerung ist der Zinseszinseffekt auf nicht abgeführte Steuer. Was im Privatvermögen nach jeder Dividende oder jedem Verkauf mit rund 26 Prozent besteuert wird, bleibt innerhalb der VV-GmbH weitgehend im System und kann sofort und vollständig reinvestiert werden. Über einen Zeitraum von zwanzig bis dreißig Jahren erzeugt dieser Effekt eine erhebliche Überrendite gegenüber der Anlage im Privatvermögen.


Wann lohnt sich eine VV-GmbH konkret?


Es gibt drei Bedingungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen, damit eine VV-GmbH tatsächlich vorteilhaft ist.


  1. Ausreichende Portfoliogröße: Die laufenden Kosten einer GmbH, also Gründungskosten, jährliche Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung, belaufen sich in der Regel auf 3.000 bis 8.000 Euro jährlich. Damit diese Fixkosten durch den Steuervorteil überkompensiert werden, braucht es ein ausreichend großes Portfolio. Als grober Richtwert gilt ein Anlagevermögen von mindestens 500.000 Euro, besser 750.000 bis 1.000.000 Euro, ab dem der jährliche Steuervorteil die Kosten sicher übersteigt. Bei kleineren Vermögen ist die Rechnung häufig negativ.


  2. Langer Investitionshorizont: Der Steuervorteil der VV-GmbH entfaltet sich durch den Zinseszinseffekt auf thesaurierte Erträge. Wer das in der GmbH angesammelte Kapital in wenigen Jahren wieder privat benötigt, löst bei der Ausschüttung oder Liquidation eine volle Besteuerung aus und neutralisiert den aufgebauten Vorteil. Sinnvoll ist die Struktur für Anleger, die einen Horizont von mindestens zehn Jahren, besser zwanzig oder dreißig Jahren verfolgen.


  3. Geringer oder kein kurzfristiger Entnahmebedarf: Die VV-GmbH ist ein Thesaurierungsvehikel. Wer regelmäßig Geld aus dem Vehikel entnehmen muss, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, zahlt bei jeder Ausschüttung Kapitalertragsteuer auf Ebene des Gesellschafters. Dieser Effekt mindert den Vorteil erheblich. Optimal ist die Struktur für Anleger, die über andere Einkommensquellen verfügen und das Kapital in der GmbH langfristig arbeiten lassen können.


Welche steuerlichen Fallstricke gibt es bei der VV-GmbH?


Die größten Fehler, die in der Praxis gemacht werden, betreffen drei Bereiche.

Der erste ist die ungewollte Gewerblichkeit. Sobald eine VV-GmbH regelmäßig Handel betreibt, also in kurzen Abständen Wertpapiere kauft und verkauft oder bestimmte Strategien verfolgt, die das Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit wertet, entfällt die Gewerbesteuerbefreiung und die 95-Prozent-Steuerfreiheit nach §8b KStG kann gefährdet werden. Die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit ist nicht immer scharf und muss im Einzelfall steuerrechtlich bewertet werden.


Der zweite ist die Behandlung von Investmentfonds. Für Fonds gilt seit der Investmentsteuerreform 2018 ein gesondertes Besteuerungsregime über §20 Investmentsteuergesetz (InvStG). Die pauschale Freistellung nach §8b KStG gilt grundsätzlich nicht für Erträge aus Investmentfonds, was die Steuerbelastung auf Fondsebene erhöht. Direktinvestitionen in Aktien profitieren dagegen uneingeschränkt von §8b. Das hat Konsequenzen für die Portfoliokonstruktion innerhalb einer VV-GmbH.


Der dritte Fallstrick ist der Ausstieg. Bei Auflösung der GmbH oder bei Ausschüttung des aufgebauten Vermögens an den privaten Gesellschafter fällt Kapitalertragsteuer auf die Differenz zwischen dem eingezahlten Stammkapital und dem tatsächlichen Wert des ausgeschütteten Vermögens an. Wer die GmbH als kurzfristiges Steuersparvehikel betrachtet, wird beim Ausstieg eine unangenehme Überraschung erleben.


Für welche Anlegerprofile ist die VV-GmbH besonders geeignet?


In der Praxis sind es vor allem drei Typen von Mandanten, für die sich die Struktur regelmäßig lohnt.


Unternehmer mit liquidem Kapital außerhalb des Unternehmens: Wer sein operatives Unternehmen in einer GmbH führt, kann eine separate Vermögensholdung aufsetzen, in der die Dividenden aus dem Unternehmen und andere Kapitalerträge thesauriert werden. Die steuerliche Belastung auf Gewinne, die von einer GmbH in eine andere GmbH ausgeschüttet werden, liegt durch §8b nahezu bei null.


Erben und Beschenkte mit größerem Kapitalvermögen: Wer ein substanzielles Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen hat und einen langen Investitionshorizont vor sich hat, kann durch die Gründung einer VV-GmbH den Steuerstundungseffekt langfristig nutzen und gleichzeitig eine saubere Struktur für die spätere Erbschaftsplanung aufbauen.


Selbstständige und Freiberufler mit hohem Einkommensteuersatz: Wer im Privatbereich mit dem Spitzensteuersatz besteuert wird, hat einen besonders hohen Anreiz, Kapitalerträge innerhalb einer GmbH zu thesaurieren, weil der Unterschied zwischen dem persönlichen Steuersatz und dem Körperschaftsteuersatz am größten ist.


Wie sieht der Zusammenhang zwischen VV-GmbH und Vermögensverwaltungsmandat aus?


Eine VV-GmbH und ein professionelles Vermögensverwaltungsmandat schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Das Vermögensverwaltungsmandat stellt sicher, dass das Kapital innerhalb der GmbH professionell bewirtschaftet wird. Die GmbH ist die steuerliche Hülle, das Mandat ist die investmentbezogene Substanz.


JS Advisors unterstützt Mandanten bei der Einrichtung dieser Strukturen in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern und Fachanwälten. Die steuerrechtliche Beratung liegt dabei ausschließlich beim zugelassenen Steuerberater, während JS Advisors die Portfoliostrategie und das Investmentmanagement innerhalb der gewählten Struktur verantwortet.


FAQ: Vermögensverwaltende GmbH


Wie viel kostet die Gründung einer VV-GmbH? 

Die reinen Notarkosten und Handelsregistergebühren für eine GmbH-Gründung liegen in Deutschland typischerweise zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Hinzu kommen Steuerberaterkosten für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die Einrichtung der Buchführung. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, von denen die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss.

Kann ich eine VV-GmbH auch nutzen, wenn ich bereits Aktien im Privatdepot habe? 

Ja, aber das Einbringen bestehender Privatdepots in eine GmbH ist steuerlich als Veräußerungsvorgang zu werten und löst Kapitalertragsteuer auf aufgelaufene Gewinne aus. Es ist daher sinnvoller, eine VV-GmbH mit frischem Kapital aufzubauen oder bestehende Positionen gezielt zu veräußern und den Erlös einzulegen, wenn die bestehenden Positionen ohnehin realisiert werden sollen.

Was passiert mit der GmbH im Erbfall? 

GmbH-Anteile können wie andere Vermögensgegenstände vererbt oder übertragen werden. Durch gezielte Strukturierung, zum Beispiel durch schrittweise Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Nachfolger unter Nutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge, lässt sich die GmbH auch als Generationenübergabestruktur nutzen. Das macht sie für langfristig orientierte Vermögensinhaber besonders interessant.

Muss ich als Geschäftsführer der VV-GmbH Sozialversicherungsbeiträge zahlen? 

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der wesentlich an der Gesellschaft beteiligt ist, also in der Regel zu mehr als 50 Prozent, unterliegt grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht. Das ist aber ein Bereich, der individuell geprüft werden muss.

Gibt es eine Alternative zur GmbH für denselben Zweck? 

Ja. Die GmbH & Co. KG und die vermögensverwaltende Familien-KG bieten ähnliche Strukturvorteile bei teilweise günstigerer steuerlicher Behandlung für bestimmte Konstellationen, insbesondere bei der Erbschaftsplanung. Welche Rechtsform im Einzelfall optimal ist, hängt von der persönlichen und steuerlichen Situation ab und muss mit einem Fachanwalt und Steuerberater abgestimmt werden.


Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die steuerrechtliche Beurteilung der dargestellten Strukturen hängt von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls ab und muss durch einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt erfolgen. JS Advisors Group GmbH erbringt keine Steuerberatung. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. JS Advisors Group GmbH erbringt Finanzdienstleistungen im Rahmen ihrer WpIG-Lizenz über die Bank für Vermögen AG.

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